EU forciert „Recht auf Reparatur“: Zwei Elektronikverleiher treten auf den Markt – versichert durch hepster
Rostock, 15. Februar 2024. Refurbishment und eine längere Lebensdauer von Geräten werden Verbrauchern immer wichtiger. In diese Richtung zielt auch eine geplante EU-Verordnung, die noch vor der Europawahl im Juni 2024 verabschiedet werden soll.
Diese sieht ein „Recht auf Reparatur“ innerhalb der Garantiezeit vor, was wiederum die Garantiezeit um ein Jahr verlängern soll. Erhoffte Folge: Die Hersteller achten stärker darauf, dass sich die Geräte einfach reparieren lassen und günstige Ersatzteile verfügbar sind. Zudem müssen die Produkte auch von freien Werkstätten repariert werden können. Damit soll die Lebenszeit von elektronischen Geräten und Nutzgütern verlängert und somit Schrott reduziert werden – ein Thema, das auch das Versicherungsstartup hepster mit seinen Lösungen verfolgt und unterstützt.
Versicherungen spielen beim Aspekt „Längere Lebensdauer“ eine zentrale Rolle. Denn sie helfen Kunden dabei, ihre Geräte und Güter langfristig zu nutzen und bei einer Beschädigung oder einem Schaden – wofür nicht der Hersteller aufzukommen hat –, nicht gleich einen Neukauf tätigen zu müssen. Schließlich fallen nach einer Berechnung der EU-Kommission jedes Jahr rund 35 Millionen Tonnen Abfall allein deswegen an, weil Produkte zu früh weggeschmissen, statt repariert werden.1
Ein typisches Beispiel sind Displayschäden am Handy. Smartphones sind hier – aufgrund ihrer sensiblen Elektronik und der Tatsache, dass sie viel herumgetragen werden – deutlich anfälliger für Schäden als andere Geräte. Eine Elektronik- oder Handyversicherung schützt Nutzer vor den Kosten einer solchen Reparaturleistung und gewährleistet eine längerfristige Nutzung des Geräts. Kosten für Neukauf – und eben die Anschaffung eines neuen Geräts – sind dann nicht mehr nötig. Schätzungen zufolge verlieren Verbraucher in der EU jedes Jahr rund zwölf Milliarden Euro, weil sie sich für neue Produkte entscheiden, statt ihre alten Produkte zur Reparatur zu bringen.
Shared Ecomomy: Zwei Anbieter für Elektronik-Miete starten Partnerschaft mit hepster
Doch nicht nur für Endkunden ist eine Versicherung und das Recht auf Reparatur von Bedeutung, sondern auch für Unternehmen, die Elektronikgeräte vermieten. Versicherungen schützen somit auch Anbieter solcher nachhaltigen Geschäftsmodelle, die hierzulande noch viel zu selten sind. Doch einige Akteure spielen bereits seit längerem mit und erweitern nun im Februar 2024 das eigene Serviceangebot für ihre Kunden – und zwar mit der Elektronikversicherung von hepster:
- AVAD: Als österreichischer Serviceanbieter für netzwerkbasierte Kommunikationslösungen und im Zuge des Themas Nachhaltigkeit, hat AVAD sich in Zusammenarbeit mit dem Hersteller SHIFT dazu entschieden, in den Bereich der Elektronik-Vermietung einzusteigen. Somit können Unternehmen IT-Ausstattung und Elektronik-Geräte, wie Laptop, Handy, Tablet, Dockingstation, PC, Monitor, Kopfhörer, Touchdisplays und Kameras mieten, inklusive hepster Schutz.
- Flexvelop: Mit der FLEX-Miete kombiniert Flexvelop die Vorteile aus Leasing, Miete und Finanzierung in einer Lösung, um Unternehmen einen einfachen Zugang zu ihrem gewünschten Equipment zu gewährleisten. Das Angebot des Hamburger Unternehmens umfasst unter anderem Elektronikgeräte für Office-IT und Hardware sowie Gastronomieausstattung wie Kaffeevollautomaten, Spülmaschinen, Kühlschränke, Kassensysteme oder Geschirrspüler. Alle Geräte können fortlaufend flexibel gemietet werden und sind dank hepster direkt abgesichert.
Hanna Bachmann, Co-Gründerin und CRO von hepster, erklärt: „hepster-Versicherungen lassen sich in die Miete von Elektronikgeräten direkt inkludieren, beispielsweise über die Mietbeiträge. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Endnutzer – vielmehr Sicherheit für Kunden und Partner. Hierfür hat hepster gemeinsam mit AVAD und Flexvelop das Produkt extra so entwickelt, dass es speziell auf die Anbieter und Kunden im Bereich Elektronik-Miete und -Verleih zugeschnitten ist.“
Michael Kremser, geschäftsführender Gesellschafter von AVAD, sagt zu der Kooperation: „Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit hepster. Es liegt in der Natur von verliehenen Geräten, dass sie besonders stark beansprucht werden – die damit verbundenen Reparaturleistungen sind im Vorfeld schwer abschätzbar. Dank der Versicherung durch hepster haben wir und unsere Kunden Planungssicherheit.“
Diesen Gedanken unterstreicht auch Dr. Hans-Christian Stockfisch, Geschäftsführer von Flexvelop: „hepster verstärkt unser Geschäftsmodell nachhaltig. Auf diese Weise ist alles sauber durchkalkuliert – ohne extra Kosten für den Kunden. Dabei hat sich hepster bereits im Vorfeld als passender Partner gezeigt – so flexibel wie das Flexvelop-Konzept.“
1 https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/eu-recht-reparatur-100.html